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Fragenübersicht Polizist nach Schüssen auf Obdachlosen freigesprochen - richtig so?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
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03.06.2025 18:02 Uhr
Nein. Einem Flüchtenden in den Rücken zu schießen ist nicht "richtig so"!
03.06.2025 18:02 Uhr
Klare Fehlentscheidung. Polizisten sollten Leute, bei denen sie von einer Bewaffnung und Gefährdung ausgehen, frei herumrennen lassen.
03.06.2025 18:15 Uhr
Zitat:
Nein. Einem Flüchtenden in den Rücken zu schießen ist nicht "richtig so"!



Das hat der Richter auch so gesehen.
Er hat es als Fehlentscheidung des Polizisten eingestuft, die nicht zu bestrafen ist.

03.06.2025 18:18 Uhr


Wo er Recht hat

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.06.2025 11:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.06.2025 18:22 Uhr
Mir fehlt so ein bißchen die Phantasie, wie jemand großartig flüchten soll, wenn man ihm, wenn auch wohl erfolgos, versucht, Handschellen anzulegen. Das Urteil hat ja eine leicht richtige Tendenz, dass jemand schnell entscheiden musste, was zu tun sei und das ist dann natürlich auch mal falsch. Aber Schüsse sind hier zumindest aus der Ferne betrachtet genausowenig angebracht, wie ein Freispruch.
03.06.2025 18:24 Uhr
Zitat:


Der Vorsitzende Richter betonte: "Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen." Die Schüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, da keine akute Gefahr für Leib und Leben von Menschen bestanden habe. Dennoch sei die Tat nicht strafbar, da der Beamte unter dem Eindruck einer hochdynamischen Situation eine Fehleinschätzung getroffen habe. "Polizisten müssen in Sekundenbruchteilen entscheiden. Dabei könne es zu Fehlern kommen."


Eine Fehleinschätzung bleibt eine Fehleinschätzung und dieser Polizist ist nun sicherlich zu schützen, indem er von solchen Einsätzen in der Zukunft befreit wird per Dienstanweisung oder besser noch zu entlassen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2025 18:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
03.06.2025 18:29 Uhr
Zitat:
Eine Fehleinschätzung bleibt eine Fehleinschätzung und dieser Polizist ist sicherlich zu schützen, indem er von solchen Einsätzen in der Zukunft befreit wird per Dienstanweisung.


Zumindest sollte er einen Lehrgang belegen, wie man schwere Waffen von Schlüsselbünden unterscheidet. Und ein Sehtest wäre auch angebracht.
03.06.2025 18:29 Uhr
Das Gericht scheint ja sachlich und neutral abgewogen zu haben, dann wirds wohl so richtig sein. Im Gegensatz zu einigen Spinnern hier gehe ich nicht von einem kollektiven, verschwörerischen Mordkomplott des Staates (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) gegen Schwarze und Obdachlose aus.
03.06.2025 18:33 Uhr
Zitat:
Das Gericht scheint ja sachlich und neutral abgewogen zu haben, dann wirds wohl so richtig sein. Im Gegensatz zu einigen Spinnern hier gehe ich nicht von einem kollektiven, verschwörerischen Mordkomplott des Staates (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) gegen Schwarze und Obdachlose aus.


Naja, wenns kein Obdachloser sondern Pinkel-Party-Prinz Ernst August von Hannover gewesen wäre, hätte ich aber meine Zweifel, ob das einen Freispruch gegeben hätte.
03.06.2025 18:33 Uhr
Wie kann ein Flüchtender lebensbedrohend für einen Polizisten sein?

Der 3.Schuß in den Rücken des Obdachlosen durch einen Rucksack durch wurde lebensbedrohend eingestuft und mußte notfallmäßig versorgt werden.
03.06.2025 18:36 Uhr
Zitat:
Wie kann ein Flüchtender lebensbedrohend für einen Polizisten sein?

Der 3.Schuß in den Rücken des Obdachlosen durch einen Rucksack durch wurde lebensbedrohend eingestuft und mußte notfallmäßig versorgt werden.


Hexe hast Du eine Expertise für Polizeiarbeit
03.06.2025 18:40 Uhr
Nun denn - ich habe keine Akteneinsicht. Nehmen wir mal an, der Polizist ist aufgrund der Gesamtlage davon ausgegangen, der Typ hätte noch ein Messer. Wenn er ihn dann nicht gestoppt hätte - in diesem Fall mit Schuss - und er hätte - immer angenommen er hätte das Messer - dann noch jemanden verletzt, wäre der Polizist dann jetzt nicht durch die geneigte Öffentlichkeit damit konfrontiert worden, sich schuldig zu fühlen, weil er nicht geschossen hat?

(Immer basierend auf der Annahme, der Polizist sei von einer Bewaffnung des Flüchtenden ausgegangen)
03.06.2025 18:41 Uhr
Zitat:

Das Gericht scheint ja sachlich und neutral abgewogen zu haben, dann wirds wohl so richtig sein. Im Gegensatz zu einigen Spinnern hier gehe ich nicht von einem kollektiven, verschwörerischen Mordkomplott des Staates (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) gegen Schwarze und Obdachlose aus.


Sachliche Beiträge widersprechen deiner Meinung, die du selbst einstufen solltest.
03.06.2025 18:42 Uhr
Zitat:
in der Zukunft befreit wird per Dienstanweisung oder besser noch zu entlassen.


Auch bei der Polizei gehe ich davon aus, dass es eine Fehlerkultur gibt. Aus Fehlern soll man lernen. Wenn er sich in der Vergangenheit aber schon ähnlich verhalten hat und dabei jemand zu Schaden gekommen ist, gebe ich Dir recht.
03.06.2025 18:44 Uhr
Zitat:
Zitat:

Das Gericht scheint ja sachlich und neutral abgewogen zu haben, dann wirds wohl so richtig sein. Im Gegensatz zu einigen Spinnern hier gehe ich nicht von einem kollektiven, verschwörerischen Mordkomplott des Staates (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) gegen Schwarze und Obdachlose aus.


Sachliche Beiträge widersprechen deiner Meinung, die du selbst einstufen solltest.


Ich habe Dir aus Versehen zugestimmt, was willst Du sagen.
03.06.2025 18:45 Uhr
Was mich noch interessiert: Schießen deutsche Polizisten und Polizistinnen so schlecht, dass sie nicht mehr auf die Beine zielen und treffen können?
03.06.2025 18:46 Uhr
Zitat:
Nun denn - ich habe keine Akteneinsicht. Nehmen wir mal an, der Polizist ist aufgrund der Gesamtlage davon ausgegangen, der Typ hätte noch ein Messer. Wenn er ihn dann nicht gestoppt hätte - in diesem Fall mit Schuss - und er hätte - immer angenommen er hätte das Messer - dann noch jemanden verletzt, wäre der Polizist dann jetzt nicht durch die geneigte Öffentlichkeit damit konfrontiert worden, sich schuldig zu fühlen, weil er nicht geschossen hat?

(Immer basierend auf der Annahme, der Polizist sei von einer Bewaffnung des Flüchtenden ausgegangen)


Nur reden wir hier nicht von einem Schuss, sondern von dreien.
03.06.2025 18:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nun denn - ich habe keine Akteneinsicht. Nehmen wir mal an, der Polizist ist aufgrund der Gesamtlage davon ausgegangen, der Typ hätte noch ein Messer. Wenn er ihn dann nicht gestoppt hätte - in diesem Fall mit Schuss - und er hätte - immer angenommen er hätte das Messer - dann noch jemanden verletzt, wäre der Polizist dann jetzt nicht durch die geneigte Öffentlichkeit damit konfrontiert worden, sich schuldig zu fühlen, weil er nicht geschossen hat?

(Immer basierend auf der Annahme, der Polizist sei von einer Bewaffnung des Flüchtenden ausgegangen)


Nur reden wir hier nicht von einem Schuss, sondern von dreien.


Was dafür spräche, dass der Polizist ein ziemlich schlechter Schütze ist, oder unerfahren, oder beides.
03.06.2025 18:55 Uhr
Grundsätzlich bewerte ich keine Gerichtsurteile ohne Akteneinsicht.
"Volkszorn" ist meine Sache nicht.
03.06.2025 19:17 Uhr
Zitat:
Grundsätzlich bewerte ich keine Gerichtsurteile ohne Akteneinsicht.
"Volkszorn" ist meine Sache nicht.


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