Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Die AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht auf Nutzung des Otto-Wels-Saals. Glaubst Du, dass sie Erfolg haben wird?
1 - 20 / 52 Meinungen+20Ende
0
04.07.2025 20:40 Uhr
Kommt drauf an ob ein Anspruch besteht
04.07.2025 20:44 Uhr
Ich kenne die GO des Bundestages nicht (sofern die hier überhaupt einschlägig ist). Gewohnheitsrecht höchstrichterlich einzuklagen, dürfte schwierig werden. Stärkt aber wieder den Opfermythos.
04.07.2025 20:44 Uhr
Zitat:
Kommt drauf an ob ein Anspruch besteht


Der aktuell zugewiesene Saal ist offenbar zu klein...
04.07.2025 20:45 Uhr
Zitat:
Stärkt aber wieder den Opfermythos.


Die Ungleichbehandlung ist Fakt und kein Mythos.
04.07.2025 20:46 Uhr
Du hat recht, Tilia, die "A"fD würde sich niemals als Opfer stilisieren. Niemals!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2025 20:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2025 20:47 Uhr
Zitat:
Zitat:
Stärkt aber wieder den Opfermythos.


Die Ungleichbehandlung ist Fakt und kein Mythos.


Es gibt im deutschen Recht auch den Grundsatz, dass ein entgangener Vorteil kein Nachteil ist. Ob das hier so ist, wird ein Gericht zu klären haben.

Ich halte mich da raus, weil ich die Gesamtumstände nicht gut genug kenne.
04.07.2025 20:48 Uhr
Zitat:
Du hat recht, Tilia, die "A"fD würde sich niemals als Opfer stilisieren. Nienals!




haben wir noch Kanthölzer?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2025 20:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2025 20:51 Uhr
Die "A"fD darf auch nichts sagen. Tut das aber bei jeder Gelegenheit in den Talkshows des zwangsgebührenfinanzierten Staatsfunks (sic!).

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2025 20:53 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.07.2025 21:06 Uhr
Das wichtigste ist, dass Tilia wieder empörte Mitleidstränen vergießen kann. Das ist die Hauptsache
04.07.2025 21:11 Uhr
Der Umgang mit der Opposition in Deutschland ist einer Demokratie unwürdig. Zeigt sich auch, und nicht nur, an diesem Beispiel.
04.07.2025 21:13 Uhr
Zitat:
Der Umgang mit der Opposition in Deutschland ist einer Demokratie unwürdig. Zeigt sich auch, und nicht nur, an diesem Beispiel.


Stimmt. Der Umgang mit der Partei Die Linke ist wirklich verbesserungswürdig!
04.07.2025 21:14 Uhr
Laienhafte Vermutung: Nein, das Gericht wird es als nicht zu beanstandende Entscheidung des Ältestenrates im Rahmen der Parlamentsorganisation sehen.
04.07.2025 21:17 Uhr
Zitat:
Laienhafte Vermutung: Nein, das Gericht wird es als nicht zu beanstandende Entscheidung des Ältestenrates im Rahmen der Parlamentsorganisation sehen.


Kommt drauf an, ob Brand- und Arbeitsschutzvorschriften mit dem zugewiesenen Saal eingehalten werden können.
04.07.2025 21:20 Uhr
Dass die SPD einen Ansporn braucht, um ihre Prozentzahlen wieder zu verbessern, wird hingegen das Gericht eher nicht interessieren ;-)
04.07.2025 21:29 Uhr
Zitat:
Kommt drauf an, ob Brand- und Arbeitsschutzvorschriften mit dem zugewiesenen Saal eingehalten werden können.


Das BVerfG wird die Brand- und Arbeitsschutzvorschriften des Bundestages prüfen. Gewiss! :o)
04.07.2025 21:32 Uhr
Zitat:
Das BVerfG wird die Brand- und Arbeitsschutzvorschriften des Bundestages prüfen. Gewiss! :o)


Die gelten ja generell. Das wird in der Tat geprüft werden, ob die Zahl an Menschen den Saal vorschriftsgemäß nutzen kann.
04.07.2025 21:49 Uhr
Glaub nicht. Aber ist ja auch egal, die AfD kann politisch auch von einer Entscheidung gegen sie profitieren. Selbiges versprechen sich die anderen Parteien schließlich auch von ihrer systematischen Schlechterbehandlung der AfD, die ja auch nicht mehr als dümmliche Provokation ist.
04.07.2025 21:53 Uhr
Zitat:
on ihrer systematischen Schlechterbehandlung der AfD, die ja auch nicht mehr als dümmliche Provokation ist.


Ich würde es als "Schikane" bezeichnen.
04.07.2025 21:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
on ihrer systematischen Schlechterbehandlung der AfD, die ja auch nicht mehr als dümmliche Provokation ist.


Ich würde es als "Schikane" bezeichnen.


Du möchtest Faschisten eine Bühne bieten?

Warum wundert mich das nicht?
04.07.2025 21:58 Uhr
Zitat:
Ich kenne die GO des Bundestages nicht (sofern die hier überhaupt einschlägig ist). Gewohnheitsrecht höchstrichterlich einzuklagen, dürfte schwierig werden. Stärkt aber wieder den Opfermythos.


Der Anspruch würde sich weniger aus der GOBT ergeben (die hat nur sehr beschränkten Rechtscharakter für das BVerfG), sondern auf den Anspruch auf Gleichbehandlung und angemessener Teilhabe und Ausstattung im Parlament.

Ist nicht von vornherein aussichtslos, die Frage ist einfach ob das BVerfG der Meinung ist, es gäbe bei der Vergabe von Räumlichkeiten entsprechende Ansprüche auf Gleichbehandlung und ob die Funktionsfähigkeit dieser Fraktion beschränkt ist

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.07.2025 21:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 52 Meinungen+20Ende