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Sollte, wenn sich die CDU mit ihrer immer wieder vorgetragenen Forderung die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken durchsetzen, dann aber auch die Volljährigkeit auf 16 Jahre gesenkt werden? |
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06.08.2025 09:13 Uhr |
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| Ich halte weder von dem einen, noch dem anderen etwas, aber ich finde, man dürfte Eltern auch juristisch härter belangen. |
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06.08.2025 09:18 Uhr |
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Man müsste dann zumindest darauf Achten das Rechte auf der einen und Pflichte und Verantwortung auf der anderen nicht zu sehr auseinander klaffen.
Ich lehne nicht geundsätzlich ab das Strafmündigkeitsalter zu überprüfen aber ohne Dogmatismus und Populismus und man muss auch unterscheiden zwischen Kavalisdekikten auf der einen und schweren Geealtverbrechen.
Was aber gar nicht geht zu sagen ohne zu überlegen klar sofort und ohne Ausnahmen Starfmündigkeit auf 12 Jahre zu senken und in anderen Bereichen Ältere Jugendliche als kleine Kinder zu behandeln.
Auch beim Wahlrecht ist die CDU immoment sehr sperrig. |
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06.08.2025 09:19 Uhr |
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| Wir sollten die CDU endlich verbieten. |
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06.08.2025 09:27 Uhr |
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| Zwischen beiden Forderungen besteht keinerlei Zusammenhang. |
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06.08.2025 09:41 Uhr |
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| Weil Du es mit Logik nicht so hast. Ein Zusammenhang wäre: wenn A gilt, muss auch B gelten. Das ist aber hier nicht gegeben. |
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06.08.2025 10:37 Uhr |
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Zitat:Die Forderung nach Absenkung des Wahlalters gibt es ja auch nur aus politischen Gründen, weil sich die Grünen dadurch höhere Prozentwerte versprechen. Sobald Jugendliche aber in erhöhtem Maß AfD wählen würden, wäre das Thema schnell vom Tisch.
Ganz so ist es nicht. Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten, und diejenigen, die nach Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch. Im Sinne von no taxation without representation müssten die auch wahlberechtigt sein.
Aber natürlich spielen die politischen Gründe auch eine Rolle. Seit Erstwähler zunehmend AfD wählen, ist es mit diesen Rufen auch stiller geworden.
Ich weiß nicht, wie ich dazu stehe. Rein im Hinblick auf die Repräsentation - siehe oben - spricht einiges dafür, das Wahlalter herabzusetzen. Andererseits wird alles Mögliche unter 18 nicht erlaubt, im Hinblick auf "mangelnde Reife". Wenn man das Wahlalter heruntersetzt, dann müsste man aber auch bei den oberen Altersgrenzen für das Jugendstrafrecht nachjustieren. Das halte ich sowieso für überfällig. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 06.08.2025 10:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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06.08.2025 10:41 Uhr |
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Zitat:Zitat:Ab dem Alter von 16 dürfen Jugendliche arbeiten, und diejenigen, die nach Hauptschulabschluss oder mittlerer Reife eine Ausbildung beginnen oder eine andere Tätigkeit aufnehmen, tun das auch.
Ja, allerdings in Form einer Lehre, also weiterhin im Sinne einer Ausbildung.
Nicht nur. Sie dürfen auch als Ungelernte arbeiten, und dürften dann auch in den meisten Fällen über die Steuerfreigrenze kommen. |
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06.08.2025 10:44 Uhr |
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Zitat:Zitat:Sie dürfen auch als Ungelernte arbeiten, und dürften dann auch in den meisten Fällen über die Steuerfreigrenze kommen.
Bei Schwarzarbeit.
Den Beitrag verstehe ich nicht. Was gilt oder gilt nicht bei Schwarzarbeit? |
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06.08.2025 10:45 Uhr |
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@Hasenbau
Sie hat wohl nicht verstanden, dass man Schwarzgeld nicht versteuert und hat daher sehr unkundig wohl mit Begriffen um sich geworfen. |
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06.08.2025 11:11 Uhr |
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| Die Zeiten, in denen ein ungelernter ITler groß was reißen konnte, sind meiner Meinung nach auch vorbei... |
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06.08.2025 15:22 Uhr |
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Nein.
Vielmehr sollte man wieder rigoros Ausnahmen von der Volljährigkeit zurückführen - Stichwort Wahlrecht mit 16. Dann man wählen darf, aber noch nicht rechtsgültige Verträge abschließen darf, ist ein Widerspruch in sich. |
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