Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
 |
 |
Kannst du den Freispruch in diesem Prozess beim Wiener Landesgericht nachvollziehen? |
 | 1 - 13 / 13 Meinungen |  |
|
|
27.09.2025 23:57 Uhr |
|
 |
 |  |
Zitat:Im April 2023 hätten sich die Männer ein Hotelzimmer gemietet, wie "Kronen Zeitung" und "Bild" berichteten. Einer nach dem nächsten habe Geschlechtsverkehr mit dem Kind gehabt. Das Mädchen habe freiwillig mitgemacht, so die Haltung der Verteidiger der Männer. Das Mädchen selbst gab allerdings an, "Nein" gesagt zu haben. Da sie sich aber den jungen Männern unterlegen gefühlt habe, habe sie mitgemacht. Sie sei bei den Übergriffen weder bedroht noch geschlagen worden. Die Männer filmten ihre Taten. Laut "Bild" ist auf einem heimlich gedrehten Video die Stimme des Kindes zu hören: "Hör auf!"
Ich hoffe, dass der Anwalt des Mädchens eine Revision durchsetzen kann, die erfolgreich ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft geistige Reife voraussetzt, wenn die körperliche Reife Mündigkeit vermuten läßt.
Von einem Gutachten ist in diesen Ausführungen leider keine Rede.Es müßte umgehend eingeholt werden.
Das Mädchen wurde mit Gewaltvideos eingeschüchtert und manipuliert und war nur zu leiser Abwehr fähig.
Warum wirkt es nach diesen unglaublichen Taten wohl nun depressiv im Vergleich zu den im Prozess widerlich grinsenden Tätern?
Ja, und nicht zu vergessen:
letztendlich ließ sie geschehen, wie auch als Ratschlag immer wieder in Medien kund getan wird, sich nicht zu wehren um Schlimmeres zu vermeiden...
eine vernünftige Aufarbeitung wird ggf. noch einiges zu den Taten zu Tage fördern, vermute ich. |
|
|
|
|
28.09.2025 00:04 Uhr |
|
 |
 |  |
| [x] Es scheint dem Richter um die Legalisierung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu gehen. |
|
|
|
|
28.09.2025 08:18 Uhr |
|
 |
 |  |
| Das Urteil ist ein Skandal in meinen Augen. Ein Kind (!) in diesem Alter ist zu deutlicher Abwehr gar nicht fähig. |
|
|
|
|
28.09.2025 09:24 Uhr |
|
 |
 |  |
| Ja, nächste Frage. |
|
|
|
|
28.09.2025 18:26 Uhr |
|
 |
 |  |
Einen möglichen Grund könnte man, wenn man wollte, in der JF lesen.
Falls nicht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas anderes steht, geht es mindestens in Teilen um das alte "In Dubio pro reo".
Das Opfer hat sich in seinen Aussagen in Widersprüche verwickelt und das Gericht konnte sich nicht sicher sein, ob seine Aussagen stimmen. Und bevor es jemanden verurteilt, der unter Umständen doch unschuldig sein könnte, spricht es lieber frei.
Das ist so ein Fall, wo mir fast die Idee der Beweislastumkehr in Vergewaltigungsfällen gefallen könnte. 
Außerdem vermute ich, daß einige der mutmaßlichen Täter zum Zeitpunkt einiger der Taten selber noch "Unmündig" waren und vielleicht aus Sicht des Gerichts nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, ob sie auch Taten begangen haben, als sie bereits strafmündig waren.
Allerdings frage ich mich, abgesehen von den zuletzt genannten Fällen, was es da noch freizusprechen gab, falls der Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes bzw. in Österreich einer Unmündigen nachgewiesen war.  |
|
|
|
|
28.09.2025 21:40 Uhr |
|
 |
 |  |
Absolut entsetzliches, aber leider nicht überraschendes Urteil. In einem normalen und gut geführten Rechtssystem hätten diese Tiere die Todesstrafe erhalten.
|
|
|
|
|
28.09.2025 21:48 Uhr |
|
 |
 |  |
Hoffentlich werden die Namen der Täter veröffentlicht, damit irgendeine Form von Volksjustiz die vorsätzlichen Fehler der Bürokratie korrigieren kann.
|
|
|
|
|
28.09.2025 22:08 Uhr |
|
 |
 |  |
| Ich habe mit NEIN gestimmt. Daß ich das Urteil nicht nachvollziehen kann, heißt nicht zwingend, daß es juristisch falsch wäre. Wäre es juristisch richtig, wäre die Legislative gefordert, das juristische Werkzeug zu schärfen. |
|
|
|
|
28.09.2025 23:27 Uhr |
|
 |
 |  |
Zitat:Ich habe mit NEIN gestimmt. Daß ich das Urteil nicht nachvollziehen kann, heißt nicht zwingend, daß es juristisch falsch wäre. Wäre es juristisch richtig, wäre die Legislative gefordert, das juristische Werkzeug zu schärfen.
Ich halte den Grundsatz in dubio pro reo für zu wichtig, als dass ich der populistischen Forderung nach Rechtsveränderung zustimmen dürfte. Es ist leider so, dass das Mädchen offensichtlich eher unglücklich vernommen, dazu schlecht beraten wurde. Nun gibt es aber noch das interessante Faktum, dass auch Österreich ein Schutzalter von 14 Jahren kennt. Wer mit einer Minderjährigen vögelt, darf bei einvernehmlichen Sex nicht mehr als 3 Jahre älter als sie sein. Alle Beteiligten über 15 können also noch strafrechtlich verfolgt werden. Da sie die Tat gefilmt hatten, die Videos besassen, hoffe ich, dass das österreichische Recht harte Strafen für das Erstellen, den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie kennt. Die sind in der Frage der Massenvergewaltigung also - noch nicht rechtskräftig - freigesprochen. Aber ungestraft kommen die deshalb längst nicht davon. |
|
|
|
|
29.09.2025 00:33 Uhr |
|
 |
 |  |
@ Falsacappa
Ärgerlich und unverständlich ist in jedem Fall, dass der Richter den sexuellen Missbrauch einer 12-Jährigen nicht bestrafen wollte. Diese Haltung erinnert an ein bestimmtes ideologisches Projekt, von dem man eigentlich hoffte, es wäre endlich vom Tisch. |
|
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
|  |
 | 1 - 13 / 13 Meinungen |  |
| |
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 1 Teilnehmer (30 min.): 1 Posts/Std. (24 Std.): 1.42
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2026 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2026 20:00 - 08.02.2026 20:00 Wahl zum/zur 81. Internet-Kanzler/-in
|