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Polizei muss Christian B. schützen. Wie empfindest du den Umgang mit dem freigelassenen Tatverdächtigen im Fall Maddie? |
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28.09.2025 22:15 Uhr |
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Bin zwiegespalten, aber so lange ihm nichts nachgewiesen werden kann, muss auch für ihn ein Recht auf ein Leben in Freiheit möglich sein.
Das Thema Resozialisierung funktioniert in Deutschland aber grundsätzlich nicht wirklich gut und führt zu sehr hohen Rückfallquoten. Das kann nicht im Sinne einer funktionierenden Gesellschaft sein. |
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28.09.2025 22:18 Uhr |
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Ich habe die weitgehend gleichd Meinung wie der Anwalt im Hintergrund. Empfinden tue ich nicht allzu viel bei solchen Meldungen.
Genau wie die Gesellschaft mit Unsicherheiten bei frei herumlaufenden, vermeintlichen Schwerkriminellen leben muss, muss sie leider auch damit leben, dass ein gewisser Bodensatz der Gesellschaft sich in solchen Fällen als ethische Herrenmenschen geriert und dabei seine Fans findet. Nennt man im Fachjargon "das Carsten-Stahl-Phänomen". Auch bei Dol wird man über die Parteigrenzen hinweg Charaktere finden, die Lynchjustiz hier mindestens irgendwie geil fänden. |
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28.09.2025 22:19 Uhr |
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| Bei Brückner warten nur alle drauf, dass was kommt. Das kann doch auch nicht die Lösung sein. |
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28.09.2025 23:18 Uhr |
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Zitat:Zitat:In Neumünster wird er jedenfalls kein Bein mehr auf den Boden bekommen.
Ja, das Gesicht von Brückner ist schon recht markant. Da bleibt ihm nur noch eine komplette Namesänderung.
Unter dem Namen Christian C. würde er vollständig unerkannt leben können. |
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29.09.2025 07:22 Uhr |
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Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.
Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder. |
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29.09.2025 09:14 Uhr |
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| Es ist nun mal unser Verständnis von Menschenwürde, dass man selbst den brutalsten Verbrecher nicht dem Volkszorn aussetzt, selbst ihm einen Schutz vor Gewalt gewährt und ihn keinen menschenunwürdigen Zuständen aussetzt. Kann man gut finden oder halt nicht. Aber den wahren Charakter eines Menschen erkennt man immer daran, wie er mit denen umgehen möchte, die kein Teil der Gesellschaft sein dürfen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2025 09:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.09.2025 10:00 Uhr |
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Zitat:Sag ich doch. Es soll ihm nicht schlecht gehen. Aber es soll unter enger Kontrolle bleiben.
Fragt sich nur, wie lange. Momentan steht er vermutlich unter Führungsaufsicht und trägt eine elektronische Fußfessel. Ich könnte mir auch denken, dass entsprechende Stellen ein Auge darauf haben, wenn diese Maßnahmen mal auslaufen und er D mit unbekanntem Ziel verlässt. Zumindest hoffe ich das.
Zitat:Wird es für Christian B. künftig Auflagen geben, etwa, dass er sich regelmäßig bei Gericht melden muss oder dass er eine elektronische Fußfessel tragen muss?
Fülscher: Zum Führungsaufsichtsverfahren darf ich Ihnen nichts sagen. Das ist ein nicht öffentliches Verfahren. Das tangiert auch die Privatsphäre meines Mandanten zu sehr. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es mittlerweile auch allgemein bekannt ist, dass Auflagen und Weisungen von der Staatsanwaltschaft beantragt wurden. Es gibt mittlerweile auch eine Entscheidung des Landgerichts Hildesheim, der Strafvollstreckungskammer. Wie die aussieht, werde ich Ihnen aber nicht sagen. (...)
Fülscher: Grundsätzlich muss man bei solchen Auflagen berücksichtigen, dass die Tat über 20 Jahre her ist (Anm. der Redaktion: Die Tat, für die Christian B. nun sieben Jahre in Haft saß, passierte 2005) und man sich dann fragen muss, ob solche Auflagen verhältnismäßig sind oder nicht.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/anwalt-von-christian-b-mandant-nicht-auf-freiheit-vorbereitet,christian-b-114.html |
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29.09.2025 10:58 Uhr |
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Zitat:Zitat:Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.
Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.
Der Rest seiner Taten sind: Trunkenheit am Steuer, die Vergewaltigung einer 72-jährigen (für die er bereits eine relativ lange Haftstrafe verbüßt hat) sowie zwei Beleidigungsdelikte während der Haftzeit. Dazu ein Jugendstrafverfahren wegen sexuellen Missbrauch vor über 30 Jahren.
Darauf basierend lebenslange Haft zu fordern, würde unsere Gefängnisse in Rekordzeit füllen und viele Neubauten erfordern. Man sollte sich schon fragen, ob man in so einem Staat wirklich leben möchte.
Etwas abstrakter betrachtet: Die Frage ist, ob eine Person, die sich über Jahrzehnte als in ihrer Störung "stabile" Missbrauchs-Persönlichkeit zeigt, nicht in Sicherungsverwahrung gehört. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2025 11:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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29.09.2025 11:01 Uhr |
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Zitat:Zitat:Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.
Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.
Der Rest seiner Taten sind: Trunkenheit am Steuer, die Vergewaltigung einer 72-jährigen (für die er bereits eine relativ lange Haftstrafe verbüßt hat) sowie zwei Beleidigungsdelikte während der Haftzeit. Dazu ein Jugendstrafverfahren wegen sexuellen Missbrauch vor über 30 Jahren.
Darauf basierend lebenslange Haft zu fordern, würde unsere Gefängnisse in Rekordzeit füllen und viele Neubauten erfordern. Man sollte sich schon fragen, ob man in so einem Staat wirklich leben möchte.
Er hat auch eine Vorstrafe wegen Kindesmissbrauch.
Klar kann man auch warten bis er das nächste Mal ein Kind missbraucht. Man kann aber auch dafür sorgen, dass er keine Gelegenheit dazu bekommt. |
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