Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Polizei muss Christian B. schützen. Wie empfindest du den Umgang mit dem freigelassenen Tatverdächtigen im Fall Maddie?
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende
0
28.09.2025 22:15 Uhr
Bin zwiegespalten, aber so lange ihm nichts nachgewiesen werden kann, muss auch für ihn ein Recht auf ein Leben in Freiheit möglich sein.

Das Thema Resozialisierung funktioniert in Deutschland aber grundsätzlich nicht wirklich gut und führt zu sehr hohen Rückfallquoten. Das kann nicht im Sinne einer funktionierenden Gesellschaft sein.
28.09.2025 22:18 Uhr
Ich habe die weitgehend gleichd Meinung wie der Anwalt im Hintergrund. Empfinden tue ich nicht allzu viel bei solchen Meldungen.
Genau wie die Gesellschaft mit Unsicherheiten bei frei herumlaufenden, vermeintlichen Schwerkriminellen leben muss, muss sie leider auch damit leben, dass ein gewisser Bodensatz der Gesellschaft sich in solchen Fällen als ethische Herrenmenschen geriert und dabei seine Fans findet. Nennt man im Fachjargon "das Carsten-Stahl-Phänomen". Auch bei Dol wird man über die Parteigrenzen hinweg Charaktere finden, die Lynchjustiz hier mindestens irgendwie geil fänden.
28.09.2025 22:19 Uhr
Bei Brückner warten nur alle drauf, dass was kommt. Das kann doch auch nicht die Lösung sein.
28.09.2025 22:56 Uhr
Zitat:
Bei Brückner warten nur alle drauf, dass was kommt. Das kann doch auch nicht die Lösung sein.


Meinst du, dass Christian B. rückfällig werden würde? Ich glaube kaum, dass der lauernde Mob ihn auch nur einen Moment aus dem Auge lassen würde, wenn er weiß, wo er sich aufhält.

Du kannst einen Menschen nicht einfach auf Verdacht ein Leben lang hinter Gittern halten.

28.09.2025 23:05 Uhr
´
Zitat:

Du kannst einen Menschen nicht einfach auf Verdacht ein Leben lang hinter Gittern halten.


Ihm bleibt nur übrig eine neue Identität zu haben.
28.09.2025 23:08 Uhr
Zitat:
Ihm bleibt nur übrig eine neue Identität zu haben.


Dazu gehört aber zunächst, dass sein Wohnort nicht öffentlich bekannt gegeben wird. In Neumünster wird er jedenfalls kein Bein mehr auf den Boden bekommen.
28.09.2025 23:11 Uhr
Zitat:
Ich glaube kaum, dass der lauernde Mob ihn auch nur einen Moment aus dem Auge lassen würde, wenn er weiß, wo er sich aufhält.

Der lauernde Mob lauert so lange, wie die Bildzeitung berichtet. Danach sind sie entweder alt geworden und betätigen sich maximal noch als Internethengste oder sie suchen sich eine neue Sau für ihre Wichtigtuerei.
28.09.2025 23:14 Uhr
Zitat:
In Neumünster wird er jedenfalls kein Bein mehr auf den Boden bekommen.

Ja, das Gesicht von Brückner ist schon recht markant. Da bleibt ihm nur noch eine komplette Namesänderung.
28.09.2025 23:18 Uhr
Zitat:
Zitat:
In Neumünster wird er jedenfalls kein Bein mehr auf den Boden bekommen.

Ja, das Gesicht von Brückner ist schon recht markant. Da bleibt ihm nur noch eine komplette Namesänderung.


Unter dem Namen Christian C. würde er vollständig unerkannt leben können.
28.09.2025 23:24 Uhr
Zitat:

Unter dem Namen Christian C. würde er vollständig unerkannt leben können.

Die Entdeckungsgefahr beim gleichen Vornamen wäre ungleich höher. Wenn man sich den Aufwand hingibt, dann schon komplett.
29.09.2025 01:03 Uhr
Zitat:
Die Entdeckungsgefahr beim gleichen Vornamen wäre ungleich höher. Wenn man sich den Aufwand hingibt, dann schon komplett.

Ich meinte zu meinen Uni-Zeiten mal, in einem Seminar Raymund Ringele neben mir sitzen zu haben. Er war damals durchaus prominent. Der Typ sah wirklich ganz genau so aus und ich kannte zu diesem Zeitpunkt auch seinen echten Vornamen nicht. Er behauptete aber, es nicht zu sein. Als ich ihn nach seinem Namen fragte, stellte er sich als "Raymund" vor.
Es war die beinahe perfekte Tarnung.
29.09.2025 07:22 Uhr
Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.

Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.
29.09.2025 09:14 Uhr
Es ist nun mal unser Verständnis von Menschenwürde, dass man selbst den brutalsten Verbrecher nicht dem Volkszorn aussetzt, selbst ihm einen Schutz vor Gewalt gewährt und ihn keinen menschenunwürdigen Zuständen aussetzt. Kann man gut finden oder halt nicht. Aber den wahren Charakter eines Menschen erkennt man immer daran, wie er mit denen umgehen möchte, die kein Teil der Gesellschaft sein dürfen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2025 09:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.09.2025 09:54 Uhr
Zitat:
Es ist nun mal unser Verständnis von Menschenwürde, dass man selbst den brutalsten Verbrecher nicht dem Volkszorn aussetzt, selbst ihm einen Schutz vor Gewalt gewährt und ihn keinen menschenunwürdigen Zuständen aussetzt. Kann man gut finden oder halt nicht. Aber den wahren Charakter eines Menschen erkennt man immer daran, wie er mit denen umgehen möchte, die kein Teil der Gesellschaft sein dürfen.


Sag ich doch. Es soll ihm nicht schlecht gehen. Aber er soll unter enger Kontrolle bleiben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2025 10:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.09.2025 10:00 Uhr
Zitat:
Sag ich doch. Es soll ihm nicht schlecht gehen. Aber es soll unter enger Kontrolle bleiben.


Fragt sich nur, wie lange. Momentan steht er vermutlich unter Führungsaufsicht und trägt eine elektronische Fußfessel. Ich könnte mir auch denken, dass entsprechende Stellen ein Auge darauf haben, wenn diese Maßnahmen mal auslaufen und er D mit unbekanntem Ziel verlässt. Zumindest hoffe ich das.

Zitat:
Wird es für Christian B. künftig Auflagen geben, etwa, dass er sich regelmäßig bei Gericht melden muss oder dass er eine elektronische Fußfessel tragen muss?

Fülscher: Zum Führungsaufsichtsverfahren darf ich Ihnen nichts sagen. Das ist ein nicht öffentliches Verfahren. Das tangiert auch die Privatsphäre meines Mandanten zu sehr. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass es mittlerweile auch allgemein bekannt ist, dass Auflagen und Weisungen von der Staatsanwaltschaft beantragt wurden. Es gibt mittlerweile auch eine Entscheidung des Landgerichts Hildesheim, der Strafvollstreckungskammer. Wie die aussieht, werde ich Ihnen aber nicht sagen. (...)

Fülscher: Grundsätzlich muss man bei solchen Auflagen berücksichtigen, dass die Tat über 20 Jahre her ist (Anm. der Redaktion: Die Tat, für die Christian B. nun sieben Jahre in Haft saß, passierte 2005) und man sich dann fragen muss, ob solche Auflagen verhältnismäßig sind oder nicht.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/anwalt-von-christian-b-mandant-nicht-auf-freiheit-vorbereitet,christian-b-114.html
29.09.2025 10:53 Uhr
Zitat:
Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.

Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.

Der Rest seiner Taten sind: Trunkenheit am Steuer, die Vergewaltigung einer 72-jährigen (für die er bereits eine relativ lange Haftstrafe verbüßt hat) sowie zwei Beleidigungsdelikte während der Haftzeit. Dazu ein Jugendstrafverfahren wegen sexuellen Missbrauch vor über 30 Jahren.

Darauf basierend lebenslange Haft zu fordern, würde unsere Gefängnisse in Rekordzeit füllen und viele Neubauten erfordern. Man sollte sich schon fragen, ob man in so einem Staat wirklich leben möchte.
29.09.2025 10:58 Uhr
Zitat:
Zitat:
Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.

Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.

Der Rest seiner Taten sind: Trunkenheit am Steuer, die Vergewaltigung einer 72-jährigen (für die er bereits eine relativ lange Haftstrafe verbüßt hat) sowie zwei Beleidigungsdelikte während der Haftzeit. Dazu ein Jugendstrafverfahren wegen sexuellen Missbrauch vor über 30 Jahren.

Darauf basierend lebenslange Haft zu fordern, würde unsere Gefängnisse in Rekordzeit füllen und viele Neubauten erfordern. Man sollte sich schon fragen, ob man in so einem Staat wirklich leben möchte.


Etwas abstrakter betrachtet: Die Frage ist, ob eine Person, die sich über Jahrzehnte als in ihrer Störung "stabile" Missbrauchs-Persönlichkeit zeigt, nicht in Sicherungsverwahrung gehört.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.09.2025 11:08 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.09.2025 11:01 Uhr
Zitat:
Zitat:
Selbst wenn ihm in diesem Fall nichts nachgewiesen werden kann, reicht der Rest seiner Taten, für mich, ihn nie wieder frei zu lassen.

Ich fordere nicht Kerker bei Wasser und Brot. Nach der normalen Strafe kann er es meinetwegen hell und sonnig in seinem Zimmer haben aber raus ins Leben sollte er nie wieder.

Der Rest seiner Taten sind: Trunkenheit am Steuer, die Vergewaltigung einer 72-jährigen (für die er bereits eine relativ lange Haftstrafe verbüßt hat) sowie zwei Beleidigungsdelikte während der Haftzeit. Dazu ein Jugendstrafverfahren wegen sexuellen Missbrauch vor über 30 Jahren.

Darauf basierend lebenslange Haft zu fordern, würde unsere Gefängnisse in Rekordzeit füllen und viele Neubauten erfordern. Man sollte sich schon fragen, ob man in so einem Staat wirklich leben möchte.




Er hat auch eine Vorstrafe wegen Kindesmissbrauch.
Klar kann man auch warten bis er das nächste Mal ein Kind missbraucht. Man kann aber auch dafür sorgen, dass er keine Gelegenheit dazu bekommt.
29.09.2025 11:07 Uhr
Zitat:
Es ist nun mal unser Verständnis von Menschenwürde, dass man selbst den brutalsten Verbrecher nicht dem Volkszorn aussetzt, selbst ihm einen Schutz vor Gewalt gewährt und ihn keinen menschenunwürdigen Zuständen aussetzt. Kann man gut finden oder halt nicht. Aber den wahren Charakter eines Menschen erkennt man immer daran, wie er mit denen umgehen möchte, die kein Teil der Gesellschaft sein dürfen.


Das ist an sich richtig, allerdings auch eine einseitig täterzentrierte und damit einseitig moralisierende Betrachtung.

Zu einer angemessenen Gesamtbetrachtung gehört, die menschenunwürdige Behandlung zukünftiger Opfer durch den Täter im Blick zu haben.

Erst wenn das gelingt, kann man moralisch argumentieren, vorher nicht.
29.09.2025 11:15 Uhr
Nebenbei:

Zitat:
... den wahren Charakter eines Menschen erkennt man immer daran, wie er mit denen umgehen möchte, die kein Teil der Gesellschaft sein dürfen.


Das muss für den Umgang mit den Opfern von Gewalttätern, die von diesen aus ihrem Leben, aus ihrer psychischen Gesundheit und aus der Gesellschaft gestoßen werden, dann bitte gleich doppelt gelten.

Nur einer von vielen Gründen, nachhaltig dafür zu sorgen, dass greifbare Täter mit einem bestimmten Persönlichkeitsprofil zukünftig keine Opfer mehr finden können.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 24 Meinungen+20Ende