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Sollte es eine Führerscheinpflicht für E-Scooter geben? |
 | 1 - 17 / 17 Meinungen |  |
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11.10.2025 03:54 Uhr |
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Man kann es mit der Regulierung auch übertreiben.
Führerscheinpflicht ist m.E. völlig übertrieben. Es reicht aus, eine Helmpflicht einzuführen und die Nutzung von Fahrrad- und Fußgängerwegen zu verbieten.
Sollen die sich mit dem Autoverkehr auseinandersetzen, statt Fußgänger oder Fahrradfahrer zu behindern.
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2025 03:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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11.10.2025 08:14 Uhr |
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| Haben E Roller ein Kennzeichen? Wenn nicht, sollte das eingeführt werden. |
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11.10.2025 16:09 Uhr |
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Unter der Annahme, dass die Situation in Deutschland vergleichbar ist mit der Situation in Belgien:
Viele 'E-Scooter', 'E-Roller' sind entweder gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen, weil sie den technischen Voraussetzungen nicht entsprechen: zu schnell für die Restkategorie, keinen oder zu niedriger Sattel um Moped zu sein oder beides.
Oder sie sind eigentlich Führerscheinpflichtig weil eigentlich Moped oder sogar Motorrad.
Hier hat da bereits die Wirtschaftsinspektion versagt. Was vielfach als 'freier E-Roller' verkauft wird ist a) gemeingefährlich, b) eigentlich ein Moped oder Motorrad oder c) beides und hätte durch die Wirtschaftsinspektionen oder den Zoll kassiert werden müssen bevor sie überhaupt in die Nähe der Öffentlichkeit gekommen sind.
Wenn man schon mal diese Teile aus dem Verkehr ziehen würde, könnte man die Diskussion weitaus entspannter führen. |
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11.10.2025 18:29 Uhr |
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| Und ja: man sollte dafür eine Führerscheinpflicht einführen und der Führerschein dafür sollte mindestens 2.000 EUR plus Märchensteuer kosten. Dann würde sich das relativ zügig erledigen. |
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11.10.2025 20:29 Uhr |
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| Es würde schon helfen, den Verleihfirmen ein sattes Bußgeld zu verpassen, weil sie es nicht schaffen, dass ihre Kunden die Dinger an den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen sondern einfach irgendwohin werfen. |
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11.10.2025 21:52 Uhr |
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Man darf diese Scooter übrigens nur alleine benutzen. Weiß auch niemand.
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11.10.2025 23:46 Uhr |
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Zitat:Zitat:Die Nutzer dieser Geräte müssten dennoch zuerst die Verkehrsregeln kennen, um zu wissen, daß sie nicht auf Fahrrad- und Fußgängerwegen fahren dürfen, mal abgesehen von all den anderen Regeln
Ginge es danach müssten Radfahrer einen Führerschein machen und die Räder Kennzeichen bekommen.
Radfahrer bleiben die Könige der Regelmissachtung.
Da stinken die Scooter ab.
Aggressive und ignorante Radfahrer sind ein Problem, gar keine Frage.
Die typischen Scooter haben allerdings so kleine Räder, dass schon ein kleiner Ebenenversatz wie z.B. eine abgesenkte Bordsteinkante zu "Alleinunfällen" führen kann. Das haben wir leider öfter in der Region, was schade ist, denn eine vernünftige Vorgabe bei der jeweiligen Typenzulassung hätte das Problem definitiv vermieden oder wenigstens stark vermindert. |
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12.10.2025 03:24 Uhr |
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Zitat:Man kann es mit der Regulierung auch übertreiben.
Führerscheinpflicht ist m.E. völlig übertrieben. Es reicht aus, eine Helmpflicht einzuführen und die Nutzung von Fahrrad- und Fußgängerwegen zu verbieten.
Sollen die sich mit dem Autoverkehr auseinandersetzen, statt Fußgänger oder Fahrradfahrer zu behindern.
Wie sich manche Leute innerhalb von zwei Sätzen selbst widersprechen können - wow. Erst vollkommen richtig zu schreiben, man könne es mit Regelungen übertreiben und dann gleich zwei Regelungen zu fordern, die E-Scooter-Fahrer in einem Fall massiv gefährden würden, nämlich die Straßenbenutzungspflicht.
Man darf nicht vergessen, dass vor allem sehr junge Menschen die Dinger gerne benutzen und keine Knautschzone haben. Auch sie müssen geschützt werden.
Ich würde den jungen Menschen den Spaß lassen , aber eine technische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 5-6 km/h befürworten - etwas Spaßbremse muss aus Sicherheitsgründen leider sein. Damit käme man in Fußgängergeschwindigkeit voran, könnte auch den Gehweg benutzen und hätte ausreichend Reaktionszeit in brenzligen Situationen.
Von mir aus kann man auch die Geschwindigkeit von E-Bikes bzw. korrekt Pedelecs technisch auf 20 statt 25 km/h begrenzen. Wenn man als normaler gemütlicher Radfahrer von so mancher/manchem lautlosen Oma bzw. Opa überholt wird, wundert man sich nicht mehr, dass so viele Pedelec- und E-Biker verunglücken.
Am schlimmsten sind die Baumarktdinger ohne richtige Bremsen und Montage. Die Dinger gehören definitiv aus dem Verkehr gezogen. |
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12.10.2025 03:28 Uhr |
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Übrigens:
Zitat:Diese Neuregelungen sind geplant
Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.
Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll.
Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden.
Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.
E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.
An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.
Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.
Aus Sicht des ADAC bleibt aber bei den geplanten Neuregelungen ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz: Bei E-Scootern besteht aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 km/h keine sogenannte Gefährdungshaftung.
Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten. Kann er das nicht, geht er leer aus. Das muss im Rahmen der Reform umgehend geändert werden.
Ob die Verordnung und damit die geplanten Änderungen noch im Jahr 2025 in Kraft treten, ist bislang offen. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/
Sorry übrigens für den ADAC-Link. Die Autofahrer-Lobby ist das nächste Problem, aber das ist ein anderes Thema. |
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12.10.2025 04:07 Uhr |
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Es braucht ein massnahmenpaket gegen diese oft gefährliche Verkehrteilnehmer
Tempolimit 15 kmh
Eignungsprprüfung evtl 3 wöchiger Kurs mit Prüfung
Kennzeichenpflicht
Mindestalter 16 Jahre
Ich habe sehr negative Erfahrungen gesammelt viele EScooter Fahrer verhalten sich leider rüxksictslos grade gegenüber Fussgängern |
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12.10.2025 09:01 Uhr |
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Wissen alle Führerscheininhaber, wo sie parken dürfen und wo nicht? 
Für mich als Fußgänger ist schon seit der Einführung dieser eScooter und ähnlicher Leih-Nicht-PKW das Hauptproblem, daß sie nach der Nutzung einfach irgendwo abgestellt oder hingeworfen werden. Oft genug liegen sie im Weg, blockieren Geh- und Radwege und machen das Durchkommen für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen sehr schwierig bis unmöglich.
Da ich aber reichlich oft auch von falsch abgestellten PKW und Motorrädern behindert werde, deren Fahrer alle einen Führerschein haben (sollten), bezweifle ich, daß eine Führerscheinpflicht helfen würde. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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