Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Bricht die Koalition aus Union und SPD demnächst auseinander?
1 - 17 / 17 Meinungen
15.10.2025 08:16 Uhr
Ich bin gegen die Wehrpflicht eigentlich was aber gar nicht geht ist ein Losverfahren! Dann lieber Gleichbehandlung und Pflicht für alle.

Am meisten stört mich aber aktuell die unsoziale Stossrichtung der Bundesregierung teile der CDU tischen immer neue Forderungen auf Rente mit 70, Abchsaffung Pfelgestufe 1 und statt der vesprochenen 15 euro mindestlohn sind es nur 13.90.
Hier erwaere ich mehr Gegenwehr der SPD

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.10.2025 08:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.10.2025 08:56 Uhr
Die Tröge der Macht sind mit einer gehörigen Portion Klebstoff ausgerüstet, der regelmäßig dazu verwandt wird, per Kompromiss den Sessel in der Koalition als umfallsicher zu gestalten.

Problem dabei: Wenn die Kräfte zu stark werden, die das Kippen verursachen nutzt auch der stärkste Minutenkleber nichts mehr.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.10.2025 08:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.10.2025 10:06 Uhr
Ich hoffe immer noch darauf. Die SPD wird dabei nichts gewinnen, aber erst recht nichts verlieren. Der Verbleib in der Koalition wäre der sichere Tod. Mit dieser CDU kann niemand regieren, die gehören in eine Selbsthilfegruppe, aber nicht in eine Regierung.
15.10.2025 11:36 Uhr
Weiß ich nicht. Aber diese Dramatisierung von unterschiedlichen Meinungen innerhalb einer Koalition halte ich auch für unnötig. Eine Regierung muss intern auch mal diskutieren können, ohne dass medial gleich eine Neuwahl ins Spiel gebracht wird.
15.10.2025 13:41 Uhr
Zitat:
... statt der vesprochenen 15 euro mindestlohn sind es nur 13.90.
Hier erwaere ich mehr Gegenwehr der SPD

Da gibt es nichts "gegenzuwehren", der Mindestlohn ist Sache der Mindestlohnkommission und die Regierung hat sich da herauszuhalten. Nur so ist das überhaupt verfassungskonform und mit der Tarifautonomie vereinbar. Diesbezügliche "Versprechungen" der SPD im Wahlkampf waren eine offensichtliche und dreiste Lüge, auf die erstaunlich viele hereingefallen sind.
15.10.2025 13:46 Uhr
Zitat:
Zitat:
... statt der vesprochenen 15 euro mindestlohn sind es nur 13.90.
Hier erwaere ich mehr Gegenwehr der SPD

Da gibt es nichts "gegenzuwehren", der Mindestlohn ist Sache der Mindestlohnkommission und die Regierung hat sich da herauszuhalten. Nur so ist das überhaupt verfassungskonform und mit der Tarifautonomie vereinbar. Diesbezügliche "Versprechungen" der SPD im Wahlkampf waren eine offensichtliche und dreiste Lüge, auf die erstaunlich viele hereingefallen sind.


Wer von Tarifpolitik und der entsprechenden Rechtskonformität von "Versprechungen" der Parteien im Wahlkampf nur rudimentär eine Ahnung hat, mag zwar wettern, sollte sich in seiner abschließenden Beurteilung aber nicht anmaßen die Weisheit und Deutungshoheit über politisches Handeln zu beanspruchen.

In der Debatte um eine Anhebung des Mindestlohns hat die SPD nämlich durchaus nachgelegt. Generalsekretär Miersch drohte mit einem gesetzlichen Eingreifen, sollte die unabhängige Kommission eine Anhebung auf 15 Euro ablehnen.

Gerne kannst Du Deine SPD-Schelte fortsetzen oder neu auflegen, wenn das scheitert.
15.10.2025 13:49 Uhr
Miersch kann viel androhen. Vertreter der Mindestlohnkommission haben angedroht, bei einem neuerlichen Eingreifen der Regierung aus der Kommission auszusteigen; Klagen gegen entsprechende Gesetze in Karlsruhe wären auch zu erwarten gewesen.
15.10.2025 13:51 Uhr
Zitat:
Miersch kann viel androhen. Vertreter der Mindestlohnkommission haben angedroht, bei einem neuerlichen Eingreifen der Regierung aus der Kommission auszusteigen; Klagen gegen entsprechende Gesetze in Karlsruhe wären auch zu erwarten gewesen.


Der politische Prozess hin zu einer Entscheidung in der Sache ist doch noch gar nicht abgeschlossen. Suggerier hier doch nicht, dass da alles schon ganz klar wäre. Warte ab, ob es scheitert und wettere dann. Ich hasse es, wenn Leute hier ständig Nebelkerzen werfen und mit Fake-News um sich werfen, als wäre es inzwischen dank Trump das Normalste auf der Welt so zu agieren.
15.10.2025 14:16 Uhr
Die mir bekannten Stellungnahmen beim ersten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission lauteten jedenfalls dahingehend, dass solche Eingriffe verfassungsrechtlich höchst bedenklich sind (Vertragsfreiheit, Tarifautonomie).

Das Eingreifen der Regierung in die Arbeit der Mindestlohnkommission kann auch mal anders ausgehen, wenn eine wirtschaftsliberale Regierung den Mindestlohn von oben deckeln will. Insofern wäre es vielleicht gar nicht schlecht, wenn diese Frage tatsächlich mal in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt würde. Es wird sonst alle paar Jahre wieder dieselbe Debatte geben.
15.10.2025 14:22 Uhr
Zitat:
Die mir bekannten Stellungnahmen beim ersten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission lauteten jedenfalls dahingehend, dass solche Eingriffe verfassungsrechtlich höchst bedenklich sind (Vertragsfreiheit, Tarifautonomie).

Das Eingreifen der Regierung in die Arbeit der Mindestlohnkommission kann auch mal anders ausgehen, wenn eine wirtschaftsliberale Regierung den Mindestlohn von oben deckeln will. Insofern wäre es vielleicht gar nicht schlecht, wenn diese Frage tatsächlich mal in Karlsruhe zur Klärung vorgelegt würde. Es wird sonst alle paar Jahre wieder dieselbe Debatte geben.


Nein - die entsprechenden Arbeitskreise, die auch im Bereich der Tarifautonomie unterwegs sind kennen das Problem. Hier gilt es die Gesetzeslage genau zu kennen - denn keineswegs unterwandert das Mindestlohngesetz den Bereich der verfassungsmäßig garantierten Tarifautonomierechte. Der Mindestlohn bildet lediglich das nicht zu unterschreitende Minimum, welches eben auch da gilt, wo es keine Tarife (sprich keine Tarifbindung durch die klassischen Parameter - Arbeitnehmer in Gewerkschaft/Arbeitgeber im tarifschließenden Arbeitgeberverband) gibt. Von daher stellt sich für diese Konstellation ohne Tarifbindung die Frage nach der Tarifautonomie überhaupt nicht - höchstens durch die, die keinerlei Lohnbindung wollen - und das - da wirst Du mir zustimmen zu Lasten der jeweiligen Arbeitnehmer und zum Wohle eines ausufernden Niedriglohnsektors.
15.10.2025 14:27 Uhr
Der Mindestlohn selber ist natürlich nicht das Problem. Das habe ich nirgendwo behauptet. Das Problem ist das regierungsseitige Eingreifen in die Mindestlohnsetzung durch die Mindestlohnkommission. Die hat man ja nicht aus Spaß an der Freude installiert; man hätte ja auch gleich die Mindestlohnsetzung der Regierung überlassen können. Die Mindestlohnkommission wurde als von der Regierung unabhängige Institution der Sozialpartner eingerichtet, um verfassungsrechtliche Probleme mit der Tarifautomie / Vertragsfreiheit zu vermeiden.
15.10.2025 14:32 Uhr
Da Agent.Scully offenbar weitere Details braucht:

Die tarifschließenden Parteien haben aus Artikel 9 Abs.3 GG kein verfassungsmäßig geschütztes Recht, sich am Verfahren zur Aufstellung eines gesetzlichen Mindestlohns zu beteiligen. Würde man einen solchen Schutzanspruch annehmen, wäre allenfalls das Vorbringen, dass der gesetzliche Mindestlohn die Anreize für eine Koalitionsmitgliedschaft mindert relevant. Solche mittelbaren Auswirkungen fallen aber eben nicht unter den verfassungsmäßigen Schutzbereich der Koalitionsfreiheit. Art.9 Abs.3 GG schützt das Recht der Koalitionen zur autonomen Betätigung. Er schützt aber nicht vor staatlicher Regulierung, insbesondere wo hier im vorliegenden Fall nur ein Mindestniveau gesichert wird und den Koalitionen ein weitgehender Raum zur weiteren Normierung verbleibt. (so auch entsprechend das Bundesverfassungsgericht in diversen Entscheidungen)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.10.2025 14:33 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.10.2025 14:38 Uhr
Es ist müßig sich mit Laien in der Sache über die Verfassungsmäßigkeit von Mindestlohn und dessen Bildung zu unterhalten. Da werden Tatsachen abgelehnt und beleidigt aufgestapft, wenn man entsprechend belehrt.

Aber hier geht es ausnahmsweise eben mal nicht um eine frei herausposaunte Meinung, sondern darum die Fakten richtig einzuordnen und auch darzustellen.

Sorry, das macht ein Teil der hier anwesenden Beitragsschreiber oder Balkensetzer eben nicht.
15.10.2025 14:39 Uhr
Unter Abschnitt 6 in der nachstehenden Ausarbeitung des wissenschaflichen Dienstes des Bundestags ist die Frage der Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ausführlich erläutert.
https://www.bundestag.de/resource/blob/1039876/8036e1c46f4ba9a72cb19417a42e9c5b/WD-6-072-24-pdf.pdf

U.a. heißt es dort:

Zitat:
Damit stehen die Mitglieder der Mindestlohnkommission sowohl hinsichtlich ihrer Funktion als auch hinsichtlich ihrer Zusammensetzung naturgemäß im Zentrum der lohnpolitischen Diskussion und sind folglich stets Adressaten lohnpolitscher Forderungen, Wünschen und Erwartungen sowohl der Sozialpartner als auch der Politik. Rechtliche Bedeutung kommt dieser Situation aber nicht zu, denn das Gesetz sichert den Mitgliedern der Mindestlohnkommission in § 8 Abs. 1 MiLoG bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit absolute Weisungsunabhängigkeit zu. „Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sind in ihrer Funktion als Mitglieder der Kommission an keine Weisungen, gleich wer sie erteilen möchte, gebunden. Dies gilt auch für Beschlüsse der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen, denen die Mitglieder angehören.
…
Die Mitglieder der Mindestlohnkommission sind auch unabhängig von Weisungen und etwaiger Einflussnahmeversuchen politischer Funktionsträger. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Bundesministers für Arbeit und Soziales. Politiker sind zwar nicht gehindert, sich mit lohnpolitischen Vorstellungen an die Kommission oder einzelne Mitglieder zu wenden; eine Pflicht zu deren Berücksichtigung oder gar Umsetzung folgt daraus jedoch nicht. Durch die Regelung des § 11 Abs. 1 MiLoG, der nur eine unveränderte Übernahme des Beschlusses der Mindestlohnkommission in die Rechtsverordnung zulässt, ist auch die nachträgliche Einflussnahme der Bundesregierung auf Beschlüsse der Mindestlohnkommission ausgeschlossen.


Wie gesagt - eine abschließende Klärung durch das BVerfG fände ich durchaus wünschenswert.
15.10.2025 19:03 Uhr
Zur Wehrpflicht kann man sicher unterschiedlicher Meinung zu sein, aber dass ein Rechtsstaat Entscheidungen über die Zukunft junger Menschen per Losentscheid treffen möchte, sollte selbst der Führung der heutigen Union schräg vorkommen.
15.10.2025 20:16 Uhr
Zitat:
Wie gesagt - eine abschließende Klärung durch das BVerfG fände ich durchaus wünschenswert.


Was laberst Du da? Zuvor hast du einen ellenlangen Text (Kommentierung über die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission gegenüber parteipolitischer oder regierungsseitiger Einflussnahme) darüber veröffentlicht, dass es verfassungsgemäß/gesetzmäßig abläuft und dann willst Du nochmal eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht?

Mal abgesehen davon, dass die entsprechenden Urteile bereits vorliegen, liegt in diesem Ansinnen bereits ein Logikfehler.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.10.2025 20:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.10.2025 20:41 Uhr
Zitat:
Zitat:
Wie gesagt - eine abschließende Klärung durch das BVerfG fände ich durchaus wünschenswert.


Was laberst Du da? Zuvor hast du einen ellenlangen Text (Kommentierung über die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission gegenüber parteipolitischer oder regierungsseitiger Einflussnahme) darüber veröffentlicht, dass es verfassungsgemäß/gesetzmäßig abläuft und dann willst Du nochmal eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht?

Mal abgesehen davon, dass die entsprechenden Urteile bereits vorliegen, liegt in diesem Ansinnen bereits ein Logikfehler.

Es liegen keine Urteile dahingehend vor, ob ein Eingreifen der Regierung in die Mindestlohnsetzung verfassungsmäßig ist. Die entsprechenden Klagen nach dem ersten Eingriff 2022 wurden als unzulässig abgewiesen, das Gericht hat sich in der Sache noch nicht mit dieser Frage befasst.

Da du es offenkundig immer noch nicht begriffen hast, noch einmal in aller Deutlichkeit: Es geht darum, ob die Regierung in die Mindestlohnsetzung eingreifen darf. Es geht NICHT darum, ob der Mindestlohn selber verfassungsmäßig ist.

Ich selber habe weder mit dem Mindestlohn ein Problem, noch mit einer Festsetzung des Mindestlohns auf 15 Euro. Ich habe lediglich ein Problem damit, wenn diese Festsetzung nicht durch die Mindestlohnkommission, sondern durch die Regierung vorgenommen wird.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 17 / 17 Meinungen