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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Klingeling  02.08.2025 15:05 Uhr
Sprechen Dich die EU-Regeln zur KI an?
Die Betreiber müssen künftig etwa offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Besonders leistungsstarke Modelle, die potenziell auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, sollen zudem Sicherheitsvorkehrungen protokollieren müssen. Grundlage der neuen Vorgaben ist das EU-KI-Gesetz („AI Act“), das im Mai 2024 beschlossen wurde.

Durch die neuen Regeln soll unter anderem das Urheberrecht gestärkt werden. Die Entwickler müssen nun etwa berichten, welche Quellen sie für ihre Trainingsdaten genutzt und ob sie Internetseiten automatisch ausgelesen haben.

Zudem sollen sie angeben, welche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergriffen wurden. Für Rechteinhaber soll es nach den Vorgaben der EU eine Kontaktstelle bei den Unternehmen geben.

Ruf nach mehr Schutz von geistigem Eigentum
Mehrere nationale und internationale Bündnisse von Autorinnen und Autoren, Kunstschaffenden und Verlagen beklagen in einer gemeinsamen Mitteilung, dass die Gesetzgebung geistiges Eigentum nicht genug schütze. Aus Sicht der Initiative Urheberrecht blieben die Maßnahmen wirkungslos, da etwa eine Verpflichtung zur Nennung konkreter Datensätze, Domains oder Quellen fehle.

EU-Kommission kann Geldstrafen verhängen
Private Klägerinnen und Kläger können auf Grundlage des KI-Gesetzes rechtlich gegen Anbieter vorgehen. Das neue Europäische Amt für KI setzt die Regeln allerdings erst später durch. Das EU-KI-Amt kontrolliert neue Modelle ab August 2026. Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf den Markt kamen, kontrolliert es ab August 2027. Bei Verstößen drohen dann Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

Die meisten KI-Anbieter haben bereits einen auf Freiwilligkeit beruhenden „Code of Practice“ unterzeichnet. Dieser Verhaltenskodex deckt die Bereiche Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutzmaßnahmen ab. Während OpenAI, Google, Anthropic und Mistral AI das Regelwerk angenommen haben, hat Meta die Unterschrift verweigert.

https://orf.at/stories/3401460/
 Ja0,0%  (0)
 Nein16,7%  (1)
 In Teilen16,7%  (1)
 Diskussion16,7%  (1)
 Bimbes50,0%  (3)
 
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Von:  Anteros_II  02.08.2025 13:58 Uhr
Wer den Erhalt von Etwas erzielen will, muss nur laut genug über das Ende jammern - ist an dieser These was dran?
Frei nach dem Motto: "Totgesagte leben länger" lässt sich in vielerlei Hinsicht beobachten, dass die Organisationen, Vereine oder Gruppen, über deren Ende am lautesten gejammert wird - doch meist noch länger bestehen, als man ihnen öffentlich zutraut...

Ob das auch bei dol2day der Fall ist? Da wird ja auch derzeit ganz schön über das Ende lamentiert...
 Stimmt zu 100%0,0%  (0)
 Eher schon0,0%  (0)
 In Teilen / kommt drauf an37,5%  (3)
 Eher nicht0,0%  (0)
 Nein0,0%  (0)
 Im Gegenteil - das beschleunigt eher den Prozess des Sterbens0,0%  (0)
 Diskussion25,0%  (2)
 Bimbes37,5%  (3)
 
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Von:  Anteros_II  02.08.2025 13:55 Uhr
Gin, Rum, Weinbrand oder Whisky? Was dominiert Deine Hausbar bei Hochprozentigem?
Die Bars in den Wohnzimmern der Deutschen werden je nach Geschmack von einer bestimmten Art des Hochprozentigen dominiert.

Was ist bei Dir vor allem zu finden?
 Weinbrand/Cognac0,0%  (0)
 Whisky16,7%  (2)
 Gin0,0%  (0)
 Rum8,3%  (1)
 Schnäpse (Brände)8,3%  (1)
 Wodka0,0%  (0)
 Korn0,0%  (0)
 Was anderes - nämlich...8,3%  (1)
 Diskussion8,3%  (1)
 No Alcohol! - Bimbes50,0%  (6)
 
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Von:  Klingeling  02.08.2025 10:01 Uhr
Findest Du es gut, dass man nun gegen die Gepäcksregeln im Flugverkehr vorgeht?
Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht „unzulässiger“ Handgepäck-Gebühren. „Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht“, sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. „Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht“, kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.

https://www.diepresse.com/19960247/deutsche-verbraucherschuetzer-klagen-billig-airlines-wegen-handgepaeckgebuehren
 Ja20,0%  (2)
 Nein0,0%  (0)
 In Teilen10,0%  (1)
 Diskussion10,0%  (1)
 Bimbes60,0%  (6)
 
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Von:  ..Tilia..  01.08.2025 15:11 Uhr
Adebar-Saisonrückblick: freut Dich die rege Beteiligung an diesem Projekt zur Schaffung von Grundlagen für den Artenschutz?
Das Projekt Adebar2 will zwischen 2025 und 2029 in umfangreichen Kartierungen, durchgeführt von überwiegend Ehrenamtlichen, eine profunde Grundlage von Brutvogelvorkommen in Deutschland schaffen, um den Artenschutz aufrechterhalten und verbessern zu können.

Im Saisonrückblick heißt es:
"ADEBAR 2025
Fast 2.500 Freiwillige
erstellten bislang ca. 50.000 ADEBAR-Lis ten
mit mehr als 1,3 Mio. Einzelbeobachtungen."

https://www.dda-web.de/downloads/adebar/feedback/ADEBAR_Feedback_2025.pdf

 Ja, absolut!44,4%  (4)
 Eher ja.11,1%  (1)
 Eher nein.0,0%  (0)
 Nein, gar nicht.0,0%  (0)
 Och, es könnten ruhig ein paar mehr Leute sein.0,0%  (0)
 Nächstes Jahr werde ich mich ebenfalls beteiligen.0,0%  (0)
 Darüber möchte ich diskutieren.0,0%  (0)
 Das interessiert mich nicht.11,1%  (1)
 Bimbes33,3%  (3)
 
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